Manche Seiten erreichen nie eine Diskussion. Ein Löschantrag läuft eine Woche lang, und eine Löschdiskussion dauert etwa genauso lange, geschlossen von einer Administratorin oder einem Administrator, die oder der offen vorgebrachte Argumente abwägt. Die Schnelllöschung überspringt beides. Eine einzige Administratorin oder ein einziger Administrator kann eine Seite in dem Moment entfernen, in dem sie eines von wenigen festgelegten Kriterien erfüllt — mitunter innerhalb weniger Minuten nach der Veröffentlichung, bevor die Verfasserin oder der Verfasser die Infobox überhaupt fertiggestellt hat.
Die Kriterien sind bewusst eng gefasst, und zwei davon betreffen die meisten Fälle, auf die eine Unternehmens- oder Personenseite trifft. Kriterium A7 gilt für Seiten ohne jede glaubhafte Relevanzdarstellung — ohne jede Behauptung, und sei sie noch so unbelegt, dass der Gegenstand über sich selbst hinaus überhaupt jemanden interessieren könnte. Kriterium G11 gilt für eindeutige Werbung: einen Text, der verfasst wurde, um seinen Gegenstand zu bewerben, und der nicht gekürzt, sondern grundlegend neu aufgebaut werden müsste, um wie ein Lexikonartikel statt wie eine Broschüre zu klingen.
Die glaubhafte Relevanzdarstellung liegt deutlich unter der eigentlichen Relevanz, und genau darin liegt der Sinn. Sie fragt nicht, ob unabhängige Quellen existieren, sondern nur, ob der Entwurf etwas behauptet — eine Funktion, eine Leistung —, das eine vernünftige Sichterin oder ein vernünftiger Sichter prüfen möchte, bevor sie oder er den Gegenstand von vornherein verwirft. Eine Biografie, die behauptet, ihr Gegenstand habe ein Unternehmen gegründet, das später für einen neunstelligen Betrag übernommen wurde, besteht das A7-Kriterium mühelos, belegt oder nicht. Ob diese Behauptung standhält, sobald jemand die Quellenlage tatsächlich prüft, entscheidet sich woanders, später — falls überhaupt.
Ein Schnelllöschkriterium muss eng gefasst und objektiv feststellbar sein; bevor eine Administratorin oder ein Administrator es anwendet, muss sie oder er sicher sein, dass die Seite es zweifelsfrei erfüllt, und jede Person kann dem Baustein widersprechen, bevor er umgesetzt wird.
Kriterium G11 liegt auf einer anderen Ebene, und Belege retten eine Seite davor nicht. Ein Artikel kann sechs zuverlässige Publikationen anführen und trotzdem nach G11 gelöscht werden, wenn jeder Satz noch immer klingt, als hätte ihn die eigene Pressestelle des Gegenstands verfasst — der Einwand betrifft Ton und Absicht, nicht die Beweislage. Von den Quellen aus neu zu schreiben, statt den werblichen Entwurf nur zu kürzen, ist meist der schnellere Weg zurück.
Das Löschlogbuch verzeichnet, welches Kriterium angewandt wurde, und diese eine Zeile lohnt sich zu lesen, bevor irgendetwas anderes angefasst wird. Eine nach G11 gelöschte Seite braucht eine andere Überarbeitung als eine nach A7 gelöschte, und eine wiederhergestellte Seite, die den ursprünglichen Einwand nicht ausräumt, trifft oft ebenso schnell auf Kriterium G4 — Löschung als Wiedereinstellung bereits gelöschten Inhalts.
Den Baustein zu überstehen, beweist nur, dass eine Seite die niedrigste Schwelle überschritten hat, die die Enzyklopädie setzt. Es sagt nichts über die Diskussion aus, der sich derselbe Artikel in einer Löschdiskussion stellen müsste, und die beiden gleichzusetzen ist der Grund, warum eine Seite, die der Schnelllöschung entgangen ist, dort einen Monat später doch noch landet — nicht besser vorbereitet als am Tag der ersten Markierung.