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Ein Foto ist kein freies Foto

Erschienen 18. August 2026 · 1 Min. Lesezeit

Ein Klient schickte uns einmal genau das Porträt aus der Pressemappe seines Unternehmens – dasselbe Bild wie auf seinem LinkedIn-Profil und der „Über uns“-Seite – und bat darum, es in die Infobox seines biografischen Entwurfs einzufügen. Es wirkte wie die naheliegende Wahl: hohe Auflösung, gut ausgeleuchtet, offensichtlich sein Eigentum zur Verwendung.

Es war sein Eigentum zur Verwendung, nur nicht in dem Sinne, den die Enzyklopädie verlangt. Das Urheberrecht liegt in der Regel beim Fotografen, nicht beim Abgebildeten, und die Erlaubnis, ein Bild auf einer Website oder in einer Pressemappe zu zeigen, entspricht nicht der Freigabe unter einer freien Lizenz, die jeder weiterverwenden darf. Die meisten eingereichten Porträts scheitern schon an diesem Punkt.

Selbst ein Porträt mit geklärten Rechten lässt sich selten als „Fair Use“ hochladen. Bei jeder noch lebenden Person behandelt die Regel ein neues Foto als etwas, das grundsätzlich jederzeit aufgenommen werden könnte. Ein geschütztes Bild gilt per Definition als ersetzbar, unabhängig davon, ob tatsächlich schon jemand losgezogen ist, um den Ersatz aufzunehmen.

Nicht-freie Inhalte werden nicht verwendet, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass eine frei lizenzierte Datei für denselben enzyklopädischen Zweck erstellt werden könnte – was beim Porträt einer lebenden Person nahezu immer zutrifft.
WP:NFCC, sinngemäß

Das überrascht, weil es die übliche Erwartung umkehrt. Eine Zeitschrift kann sich die exklusiven Rechte an einem Porträt sichern und es jahrelang drucken. Die Enzyklopädie kann das nicht, selbst mit schriftlicher Erlaubnis des Abgebildeten für eine einmalige Nutzung, denn „Sie dürfen dies veröffentlichen“ ist nicht dieselbe Zusage wie „jeder darf dies für immer weiterverwenden, bearbeiten oder verkaufen“. Maßgeblich ist die Freigabe, nicht der Zugang.

Die Lösung ist selten ein rechtlicher Umweg. Es ist ein neues Foto, ordentlich aufgenommen und freigegeben: Der Abgebildete oder ein beauftragter Fotograf lädt es unter einer kompatiblen freien Lizenz hoch, oder es wird ein bereits so freigegebenes Bild verwendet – das Archiv eines Konferenzveranstalters, der Bestand einer Behörde, eine von einem Kollegen gespendete Aufnahme. Nichts davon gleicht dem makellosen Pressemappenporträt, mit dem alles begann.

Es ist eine merkwürdige Sache, einer Kommunikationsabteilung zu erklären, die jedes gedruckte Bild sonst selbst kontrolliert. Was wir sagen: Die Enzyklopädie verlangt keinen Zugang zu einem Foto. Sie verlangt das Recht, es unbedingt zu behalten, ohne je wieder fragen zu müssen.

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Von der Redaktion geschriebene Episoden; die Stimmen von Adrian und Nora sind KI-generiert.