Ein Klient leitete uns einmal ein Porträt aus einem angesehenen Fachmedium weiter, zufrieden, noch bevor wir den Link geöffnet hatten. Journalistische Zeile, anerkanntes Impressum, vierhundert Wörter unter dem Namen des Unternehmens. Bei genauem Lesen waren fast alle vierhundert Wörter Antworten des Gründers, lose verbunden durch eine Frage der Journalistin.
Das Medium war real, unabhängig vom Unternehmen in jedem Sinne, der bei Eigentumsverhältnissen zählt. Das machte den Beitrag noch lange nicht zu einer unabhängigen Berichterstattung über den Gegenstand. Was eine Quelle unabhängig macht, ist weder der Ort der Veröffentlichung noch die Signatur; es ist die Frage, ob jemand außer dem Unternehmen selbst die Arbeit geleistet hat, das Material zu recherchieren, zu prüfen oder zu bewerten.
„Unabhängiger Inhalt“ bezeichnet einen Originaltext, der nicht dem Gegenstand oder seinem Umfeld zuzuschreiben ist und der dessen Angaben nicht bloß wiedergibt.
Ein signiertes Transkript bleibt ein Transkript. Die Journalistin fragte, der Gründer antwortete, und die Antworten gingen weitgehend unverändert in den Druck. Niemand außerhalb des Unternehmens hat die Aussage zur Produkt-Roadmap geprüft, die genannte Umsatzzahl mit einer Bilanz abgeglichen oder einen Mitbewerber nach dessen Einschätzung gefragt. Der Beitrag existiert, und Prüfende sehen das genau; gesucht wird, ob er über die bloße Existenz hinaus etwas leistet.
Die Prüfung, die wir inzwischen anwenden, ist mechanisch. Die Anführungszeichen aus dem Text entfernen und lesen, was übrig bleibt. Bricht ein Absatz in sich zusammen, sobald die Worte des Unternehmens fehlen, war dieser Absatz nie unabhängig, ganz gleich, wie renommiert das Medium ist. Bleibt ein Absatz bestehen, eine selbst recherchierte Erklärung, eine gegengeprüfte Zahl, eine kritische Anmerkung, dann ist das der Stoff, der eine Nennung wert ist.
Es bleibt weniger übrig, als die eingereichten Mappen vermuten lassen. Ein Ordner voller Interviews wirkt wie ein Beleg für Interesse; nach der Anführungszeichen-Probe belegt er oft nur Zugang. Beides ist nicht dasselbe, und nur eines davon verlangt die Richtlinie wirklich.