Die Biografie eines Kunden wurde nach einer zweiwöchigen Diskussion gelöscht, die sechs zu zwei für die Löschung endete; die schließende Person vermerkte, die vorhandenen Belege seien größtenteils Interviews und als Porträts getarnte Pressemitteilungen. Der erste Impuls des Kunden war, die Sache eskalieren zu lassen: „Bringen wir das in die Löschprüfung. Diesmal tragen wir den Fall richtig vor.“
Eine Löschprüfung ist kein zweiter Versuch desselben Arguments vor einem neuen Publikum. Die Richtlinie grenzt ihren Zweck eng ein: ob die schließende Person die Diskussion korrekt gelesen hat, ob das Verfahren selbst ordnungsgemäß war, oder ob seit der Löschung tatsächlich neue Informationen aufgetaucht sind. Sie eröffnet nicht erneut die Frage, ob der Gegenstand hätte bestehen bleiben sollen, wenn diese Frage bereits so beantwortet wurde, wie es die Richtlinien verlangen.
Die Löschprüfung ist nicht der Ort, um eine Löschdiskussion in der Hoffnung auf ein anderes Ergebnis neu zu führen. Sie dient dazu, zu prüfen, ob eine Entscheidung den Richtlinien folgte, nicht dazu, erneut zu entscheiden, ob die Entscheidung richtig war.
Bevor wir zusagten, überhaupt etwas einzureichen, lasen wir die geschlossene Diskussion. Die schließende Person hatte sie richtig gelesen. Von den beiden Behalten-Kommentaren berief sich einer auf ein Interview, der andere nannte gar keine Quelle; keiner ging auf die vom Antragsteller aufgeworfene Quellenlücke ein. Diesen Fall in die Löschprüfung zu bringen, hätte den einzigen verfügbaren Rechtsbehelf auf eine Diskussion ohne echten Mangel verwendet — und ein neues Gremium, das dieselbe dünne Quellenlage vor sich hätte, wäre kaum zu einem anderen Schluss gekommen.
Was sich wirklich geändert hatte, lag außerhalb dieser Diskussion. In den fünf Monaten seit der Löschung hatten zwei regionale Fachmedien Porträts des Kunden veröffentlicht, die in der ursprünglichen Debatte an keiner Stelle vorkamen, aus eigenem Antrieb verfasst, ohne jede Beteiligung seinerseits oder unsererseits. Das ist neue Information in dem Sinn, den die Richtlinie meint, und sie öffnet eine andere Tür als die Löschprüfung: einen neuen Entwurf, aufgebaut auf den frischen Belegen, eingereicht über Articles for Creation, die Prüfwarteschlange für neue Wikipedia-Entwürfe, statt in den alten Fall zurückargumentiert.
Wenn ein Kunde uns also bittet, gegen eine geschlossene Diskussion vorzugehen, lesen wir zuerst die Schließungsbegründung, nicht die Argumente für den Gegenstand. Die Löschprüfung fragt, ob diese Entscheidung korrekt zustande kam. Sie fragt nicht, ob der Kunde sie für gerecht hält, und keine noch so große Frustration auf seiner Seite bewegt Prüfende, die darauf trainiert sind, ausschließlich die bereits vorliegende Aktenlage zu gewichten. Was ein Ergebnis tatsächlich verändert, ist etwas, das die schließende Person nie zu sehen bekommen hat.